Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Softwareentwicklungsleistungen zwischen Herrn Johannes Schließer (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die Entwicklung von Softwarelösungen, die auf die individuellen Anforderungen des Kunden zugeschnitten sind. Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Angebot, Pflichtenheft oder Vertrag definiert.
3. Leistungserbringung und Abnahme
Die Software wird in enger Abstimmung mit dem Kunden entwickelt. Nach Fertigstellung wird sie zur Abnahme bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich zu erklären oder etwaige Mängel mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt entweder auf Stundenbasis oder als Festpreis gemäß individueller Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Bei umfangreicheren Projekten kann der Anbieter Abschlagszahlungen verlangen. Der Anbieter ist gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen infolge unterlassener Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
6. Nutzungsrechte und Quellcode
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der entwickelten Software.
Die Rechte an wiederverwendbaren Komponenten, Bibliotheken, Templates oder allgemeinen Entwicklungswerkzeugen verbleiben vollständig beim Anbieter.
Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliches Entgelt.
7. Änderungswünsche
Änderungswünsche nach Projektstart können zu angepassten Zeit- und Kostenplänen führen. Der Anbieter wird dem Kunden dazu ein separates Angebot unterbreiten. Die Umsetzung erfolgt erst nach schriftlicher Beauftragung.
8. Haftung
Die Dienstleistung wird mit größtmöglicher Sorgfalt und von qualifiziertem Personal erbracht. Der Anbieter haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden – einschließlich Produkthaftpflichtschäden – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ist ein Schaden nachweislich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen, so ist die Haftung auf die Höhe der vom Kunden gezahlten Vergütung für die betreffende Leistung beschränkt.
9. Gewährleistung
Es gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Etwaige Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
11. Datensicherung
Die Verantwortung für die regelmäßige Datensicherung liegt beim Kunden, sofern keine gesonderte Vereinbarung zur Backup-Strategie besteht.
12. Projektverzug durch Kunden
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach (z. B. fehlende Freigaben, unvollständige Informationen), verlängern sich etwaige Fristen entsprechend. Mehraufwände, die dadurch entstehen, kann der Anbieter gesondert berechnen.
13. Schulung und Dokumentation
Sofern vereinbart, stellt der Anbieter technische Dokumentationen oder Schulungsleistungen bereit. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Softwareentwicklung und separat zu vergüten.
14. Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, das Projekt als Referenz in anonymisierter Form zu verwenden. Eine namentliche Nennung des Kunden erfolgt nur mit dessen Einwilligung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.